Für jeden Mist kann man heutzutage Sachverständige hinzu ziehen.
Die Entscheidung, dass man bei E-Mails grundsätzlich davon ausgehen kann, dass diese beim Empfänger ankommen, und daher auch Abmahnungen rechtsgültig per E-Mail zustellbar sind, haben die verantwortlichen Richter aber offenbar selbständig fällen können:
http://www.gulli.com/news/lg-hamburg-abmahnung-per-e-mail-zul-ssig-2010-02-03
Ein weiteres Beispiel für den Dunning-Kruger-Effekt?
Ich hoffe aber mal, dass dieses Urteil keine Vorbildfunktion haben wird - wahrscheinlich ist es nur eine Frage der Zeit (und kompetenterer Anwälte
) das Bild der “per se zustellbaren” E-Mail zu zerstören.
Jeder, der heutzutage größere Mailserver-Umgebungen betreibt, ist eher überrascht, dass das System “E-Mail” überhaupt noch funktioniert - in Anbetracht der Unmengen von Spam, DoS-Attacken, nicht standardkonformen MTAs und MUAs, zeitweise überforderten Empfänger-Servern, vorübergehend unbemerkten Konfigurationsfehlern, falsch eingestellten Spamfiltern, Fehlalarmen bei Virenscannern, und so weiter…