Abweichende Rechnungsanschrift
Wir haben einen Kunden in der Stadt A. Die Rechnungen werden von der Buchhaltung in der Stadt B bearbeitet. Nun wurde die gute Firma aufgekauft, von einem Unternehmen im Ausland (C). Von den letzten vier Rechnungen haben wir nun bereits drei mal die Anschrift geändert - und hier geht es nicht um großartige Umsätze, sondern nur ein paar Domainregistrierungen.
Heute kam die zuletzt gestellte (und schon seit einigen Wochen überfällige) Rechnung wieder mit dem Wunsch einer Adressänderung zurück - aber diesmal hat sich die zuständige Buchhalterin des Kunden selbst übertroffen: wir mögen die Rechnungen künftig bitte an eine von der Rechnungsanschrift abweichende Rechnungsadresse schicken. Adressiert also an “B”, ausgestellt aber an “C”. Und damit wir alles richtig machen, wurde sogar ein Entwurf für ein Deckblatt angefertigt und mitgesendet.
Bei aller Flexibilität und Liebe zum Service - das geht dann echt zu weit. Wenn der Kunde die Rechnungen woanders als an der Empfängeradresse bearbeitet, möge er bitte seine Hauspost bemühen. Und mit einer solchen Formulierung haben wir die Rechnung heute auch wieder zurückgesendet.
Am 10. September 2012 um 09:12 Uhr
Muss eine ansteckende Sekretariats-Krankheit sein
Sowa shab ich auch schon öfters erlebt, dass Rechnungen, die korrekt bei dem Auftraggeber einer Dienstleistungen eingingen zurückkamen mit den Verweis, der Auftraggeber sei zwar richtig, das Geld würde aber von jemand anders kommen.
Und da dies meist erst nach Eingang der ersten Mahnung passiert, solle man auch die Mahnung zurücknehmen…
Bei uns kommt dann nur das problem hinzu, daß Mahnungen udn Geldforderungen von einer Amtskasse gemacht werden; Also Mahnung nicht einfach so zurückgenommen werden können…
Letzlich stellt sich dann auch meist raus, daß die Leute die es zahlen sollten, nur wenige Meter von dem Büro der Sekretarin des Auftraggebers entfernt sind und man die Rechnung hätte quasi rüberwerfen können…